Neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen (gültig bis 03.05.2020)
Ab Montag, dem 20.04.2020, tritt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Diese gilt bis zum 03.05.2020. Im Vergleich zur letzten Verordnung gibt es einige Lockerungen, allerdings auch neue Gebote. Die wohl wichtigste Änderung für unser alltägliches Leben: Die Ausgangsbeschränkungen wurden aufgehoben, d.h. man kann das Haus wieder ohne triftigen Grund verlassen. Auch der 15km-Radius muss dabei nicht mehr eingehalten werden. Der Mindestabstand zu anderen Personen ist allerdings weiter zu beachten.
Im Folgenden sollen nun die wichtigsten Punkte der Verordnung zusammengefasst werden: