Staatstrojaner – Verfassungsbeschwerden eingereicht
Die mit der StPO-Reform eingeführten Ermittlungsmaßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und der Online-Durchsuchung stoßen wie erwartet auf Widerstand. Mittlerweile sind Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), u.a. von Digitalcourage, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der FDP, eingegangen.
Seit der StPO-Reform im Jahr 2017 dürfen Ermittlungspersonen nicht mehr nur Telefonate abhören oder Daten auf einem Endgerät durchsuchen, sondern auch ohne das Wissen des Nutzers eine Spionage-Software -den sogenannten „Staatstrojaner“- installieren und die Daten in Echtzeit abzufangen. Die Beschwerdeführer befürchten unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte. Auch sei der Umgang der Bundesregierung mit dem Thema nicht transparent genug, denn sie will nicht offenlegen, wie oft ein „Staatstrojaner“ bisher schon eingesetzt wurde. Die Durchsuchungen bleiben also nicht nur währenddessen sondern auch danach geheim. Wie das BVerfG über die Beschwerden entscheidet, bleibt nun abzuwarten.