Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis (umgangssprachlich: Führerscheinentzug)
Es gibt zwei Formen, einem Verkehrsteilnehmer das Führen von Fahrzeugen zu untersagen: Es kann ein Fahrverbot angeordnet werden oder die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.
Der Unterschied liegt zum einen in der Dauer und zum anderen wird -im Gegensatz zum Fahrverbot- der Führerschein bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ungültig und die Fahrerlaubnis muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
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Gefährder – Was heißt das eigentlich? Und was hat das mit Fußballfans zu tun?
In Bayern hat ein Abgeordneter des Bayrischen Landtages eine Schriftliche Anfrage zur Datenerfassung und zu Überwachungsmaßnahmen bayerischer Fußballfanszenen gestellt. In dieser Anfrage wurde u.a. der Begriff des Gefährders thematisiert. Auch in Sachsen ist der Begriff mittlerweile ein großes Thema geworden, vor allem durch die Verabschiedung des neuen sächsischen Polizeigesetzes.
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DNA-Entnahme – Wann darf sie angeordnet werden? Wie kann man sich dagegen wehren?
Die DNA-Untersuchung ist seit der Einführung in die deutsche Kriminaltechnik im Jahr 1989 ein wichtiger Sachbeweis geworden. Rechtsgrundlage für die DNA-Untersuchung sind die §§ 81a bis 81h Strafprozessordnung (StPO).
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Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten rechtfertigt nicht automatisch die Entziehung der Fahrerlaubnis
Mit Urteil vom 11.04.2019 – Az.: 3 C 13.17) änderte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) teilweise seine bisherige Rechtsprechung: Ein einmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt nun nicht mehr unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Vielmehr muss die Fahrerlaubnisbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und darf nicht mehr ohne Prüfung der Fahreignung die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen.
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