Rechtsfahrgebot gilt auch für Fahrradfahrer
Wer als Fahrradfahrer auf einem Fahrrad-Schutzstreifen (als Teil der Fahrbahn) fährt, muss sich an das Rechtsfahrgebot halten. Das entschied das OLG Frankfurt in einem Hinweisbeschluss vom 09.05.2017 (Az.: 4 U 233/16).